Vergütung: Sorgen um die Betriebsrente sind unbegründet
Anna Pietras | 14. Oktober 2008Gerät ein Unternehmen infolge der Finanzkrise in Schwierigkeiten, hat dies für die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten in der Regel keine Auswirkungen. Dafür sorgen die Sicherungssysteme der verschiedenen Vorsorgemodelle, wie die Beratungsgesellschaft Mercer erläutert. Mercer unterstützt Unternehmen bei betrieblichen Nebenleistungen insbesondere in den Bereichen Altersversorgung und Gesundheit.
Bei einer externen Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge seien Mitarbeiter ohnehin nicht betroffen, während bei einer internen Finanzierung der Pensions-Sicherungs-Verein in Köln für Renten und unverfallbare Anwartschaften einstehe. Bei Direktversicherungen und der Versorgung über Pensionskassen, Pensionsfonds und rückgedeckte Unterstützungskassen müsse die Anlage der Versorgungseinrichtung strengen Sicherheitsprinzipien folgen. Durch die Art der Anlage werde sichergestellt, dass gegebene Zinsgarantien eingehalten werden können (höchstens 35% dürfen in Aktien angelegt werden, was aber kaum ein Versicherer ausnutze). Diese liegen derzeit bei neuen Verträgen in der Regel nur noch bei 2,25 % jährlich.
Auch wenn es bei einer Fortsetzung der Finanzmarktkrise zu Insolvenzen von Banken, Versicherern oder anderen in die betriebliche Altersversorgung eingezogenen Versorgungsprovidern komme, müsse der Einzelne nicht um seine Betriebsrente fürchten. Hinter dem Versorgungsversprechen stehe nämlich bei Lebensversicherern, das heißt, bei der Direktversicherung, und bei versicherungsmäßig rückgedeckten Unterstützungskassen sowie einigen Pensionskassen der Sicherungsfonds „Protector“. Bei Banken wiederum erfasse eine Insolvenz nicht die dort verwalteten Sondervermögen (z.B. Investmentfonds); Einlagen seien durch den Einlagensicherungsfonds gesichert. Letztlich stehe hinter jedem Versorgungsversprechen auch noch der Arbeitgeber. Dieses dritte Auffangnetz habe in der Praxis aber nie greifen müssen.
Zumindest kurzfristig negative Auswirkungen habe die Finanzmarktkrise dort, wo die Höhe einer Versorgungszusage direkt vom Kapitalmarkt abhängt, wie bei fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen oder fondsorientierten Zusagen. Aber auch hier drohe kein Totalverlust, da zumindest die eingezahlten Beiträge als Leistung garantiert sein müssen. Am wenigsten von der Finanzmarktkrise betroffen seien so genannte Direktzusagen, die über Pensionsrückstellungen innenfinanziert sind. Die Pensionsrückstellung sei eine für den Arbeitgeber nach wie vor sichere Form der Refinanzierung.
von: Anna Pietras