Lohn: Vertragsinhalt auch nach Verbandsaustritt bindend
Anna Pietras | Dienstag, den 28. Oktober 2008Bezieht sich ein nach dem 1.1.2002 geschlossener Arbeitsvertrag auf das entsprechende Tarifwerk in der jeweils geltenden Fassung, müssen Sie als Arbeitgeber auch nach einem Austritt aus dem tarifschließenden Verband die nach dem Ende der Mitgliedschaft abgeschlossenen Tarifverträge anwenden. Das ist zumindest dann der Fall, wenn Vertragswortlaut und Umstände des Vertragsabschlusses nicht Ihren Willen erkennen lassen, […]
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