Verwaltung: Konzerninterne Leiharbeit hat Grenzen
Anna Pietras | 28. Oktober 2008Bei der Gestaltung interner Arbeitnehmerüberlassung sind Unternehmen nicht völlig frei. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein hat in zwei Entscheidungen einer gegen den Willen des Betriebsrats umgesetzten Form konzerninterner Arbeitnehmerüberlassung den Riegel vorgeschoben (Az.: 3 TaBV 12/08 und 3 TaBV 08/08). Das Unternehmen hatte eine Arbeitnehmerüberlassungsgesellschaft gegründet, die außer den zu überlassenen Mitarbeitern keine Arbeitnehmer beschäftigte. Eine Arbeitnehmerüberlassungslizenz hatte sie nicht. Die Mitarbeiter sollten ausschließlich an konzernangehörige Firmen verliehen werden. Darüber hinaus war vorgesehen, dass die Entleiherfirmen elementare Arbeitgeberrechte – z.B. die Befugnis zur Erteilung von Abmahnungen und Kündigungen – ausüben. Einstellungsgespräche sollten ebenfalls sie führen. Die im Konzern neu eingestellten Mitarbeiter wurden nicht nur vorübergehend, sondern generell zu schlechteren Bedingungen als die in anderen Unternehmen des Konzerns Angestellten beschäftigt.
Der Betriebsrat stimmte der Einstellung der Leiharbeitnehmer nicht zu und verwies auf einen Verstoß gegen § 1 Absatz 1 AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz). Das LAG bestätigte die Auffassung des Betriebsrats. Dieser dürfe seine Zustimmung zur Einstellung eines Mitarbeiters verweigern, wenn die Beschäftigung auf Basis unerlaubter gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung erfolgen soll. Das AÜG müsse in diesem Fall angewendet werden, weil die betroffenen Arbeitnehmer nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft einem anderen Arbeitgeber überlassen worden seien. Auch die vertraglichen und unternehmensrechtlichen Vereinbarungen seien rechtsmissbräuchlich. Denn die Regelungen zielten darauf ab, das Vergütungsniveau bei den Konzernschwestern zu unterschreiten. Im Verhältnis zu Stammangestellten würden im Verleihbetrieb Beschäftigte auf Grund einer lediglich formalen Konstruktion ungleich behandelt. Darauf habe sich der Betriebsrat ebenfalls berufen können.
von: Anna Pietras