Vergütung: Abfindungsanspruch auch bei Neueinstellungen
Oliver Stilz | Dienstag, den 4. November 2008Unter den BAT-O fallende Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis aus Gründen des Personalabbaus gekündigt wird, haben Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von einem Viertel der letzten Monatsvergütung für jedes volle Jahr der Beschäftigungszeit. Dies regelt § 4 Absatz 1 und 2 des „Tarifvertrags zur sozialen Absicherung“.
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