Lohn: Übernommene Bußgelder Ihrer Mitarbeiter sind Arbeitslohn
Oliver Stilz | Dienstag, den 25. November 2008Übernehmen Sie als Arbeitgeber Bußgelder oder Geldstrafen, die gegen einen Mitarbeiter verhängt wurden, sind diese als Arbeitslohn einzuordnen. Zumindest dann, wenn Sie nicht aus ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse handeln.
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