Vergütung: Zeitgutschrift nur im üblichen Rahmen
Anna Pietras | Dienstag, den 9. Dezember 2008Ein Betriebsratsmitglied hat nur dann Anspruch auf die Anrechnung von Reisezeiten außerhalb der individuellen Arbeitszeit, wenn diese aus betrieblichen Gründen veranlasst wurden und auch sonst als ausgleichspflichtige Arbeitszeit zu bewerten sind. Dies gilt auch dann, wenn ungewöhnlich häufige und umfangreiche Reisezeiten auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit anfallen, die er ohne Betriebsratsmandat nicht geleistet hätte.
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