Verwaltung: Keine GEZ für internetfähige Computer im Büro
Anna Pietras | 13. Januar 2009Für PCs, die an das Internet angeschlossen sind, müssen Sie keine Rundfunkgebühren zahlen – sofern Sie diese ausschließlich geschäftlich nutzen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in diesem Zusammenhang einen Streit zu Gunsten des klagenden Hotelverbandes entschieden (Az.: VG 27 A 245.08). Dieser hatte es abgelehnt, für die in seinen Räumen aufgestellten Dienstcomputer Rundfunkgebühren an die Gebühreneinzugzentrale (GEZ) zu überweisen.
Hintergrund: Nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag gilt seit 2007 die Gebührenpflicht nicht nur für Radio und Fernseher, sondern auch für so genannte neuartige Rundfunkempfangsgeräte. Darunter fallen insbesondere Rechner, die Programme aus dem Internet wiedergeben können. Dies galt zunächst im nichtausschließlich privaten Bereich, sodass der Verband seine Computer beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) anmeldete und Gebühren zahlte. Nachdem diese Rechtsauffassung geändert wurde, meldete er die Rechner wieder ab, woraufhin der rbb die Gebühren zuzüglich eines Säumniszuschlags forderte. Seines Erachtens kommt es auf die tatsächliche Nutzung nicht an. Allein die Möglichkeit, entsprechende Programme zu empfangen, sei entscheidend.
Dem folgte das Gericht nicht. Zwar handele es sich bei internetfähigen Computern ohne Zweifel um Rundfunkempfangsgeräte. Werde das Geräte aber nicht zum Empfang von Rundfunkprogrammen genutzt, müsse die Gebühr entfallen. Ansonsten würde sie zu einer reinen Besitzabgabe. In Unternehmen und im öffentlichen Dienst dienten PCs in erster Linie der Informationsbeschaffung und -verarbeitung. Wäre ihre Nutzung zwangsläufig mit einer Gebührenpflicht verbunden, verstoße dies möglicherweise auch gegen das Grundrecht auf Informationsfreiheit. Denn der Zugang zu eigentlich frei verfügbaren Informationen wäre nicht mehr ungehindert möglich. Die im Internet angebotenen Rundfunkprogramme seien lediglich eine von vielen Verwendungsmöglichkeiten.
von: Anna Pietras
Am 13. Januar 2009 um 20:15 Uhr
Ich hätte dazu eine Frage. Und zwar ist es so, dass ich nur einen PC habe. Diesen nutze ich sowohl privat als auch geschäftlich. Er ist natürlich internetfähig sonst wäre ich ja nicht hier. Und jetzt würde ich gerne wissen, ob ich denn für das Gerät auch Gebühren zahlen muss? Wie teilt man das auf? Nur die Hälfte? Gemein ist es ja schon, denn ich nutze das Radio gar nicht und auch sonst nichts was in diese Richtung geht und muss trotzdem zahlen. Eigentlich sehr schade. Ich hoffe sie können mir weiter helfen.
Am 27. März 2009 um 13:26 Uhr
Wenn es nach der GEZ und ihren Hintermännern geht, dann ist für diesen Computer die doppelte Gebühr fällig, einmal privat, einmal für die geschäftliche Nutzung. Da die Netzwerkfunktion meist auf der Hauptplatine lokalisiert ist, gibt es auch keine Möglichkeit, die Internetfähigkeit des Geräts und somit seine Eigenschaft als “Rundfunkempfänger” zu beseitigen. Mit anderen Worten, Sie und alle anderen Computerbesitzer sitzen durch die neu erfundene Rechtslage in der Gebührenfalle.
Aber es kommt bald noch dreister. Da man theoretisch, bei schneller Internetverbindung, auch Fernsehbiilder auf dem Computer anzeigen kann, z.B. Werbemüll, wird sicherlich nach kurzer “Schonzeit” die volle Gebühr von dann mindestens 18 EUR pro Monat fällig, privat wie geschäftlich, versteht sich. Bei geschäftlich könnte auch noch eine weitere Gebühr für das verkehrsfunkfähige NAVI im Auto und eine für das UMTS-Telefon dazukommen, da in diesem Fall jedes Gerät eine eigene Gebührenpflicht “auslöst”. Es sei denn, Millionen von Abgezockten verweigern kollektiv die Zahlung und jagen die verantwortlichen Politiker zum Teufel, will heißen, kreuzeln diese nicht mehr an.