Kurioses zum Wochenende: Narren sind im Betrieb unfallversichert - nur betrunkene nicht
Anna Pietras | Freitag, den 20. Februar 2009Veranstalten Sie in Ihrem Unternehmen eine Faschingsfeier für Ihre Mitarbeiter, sind diese dabei gesetzlich unfallversichert. Ereignet sich bei den Vorbereitungen, auf dem Weg oder während der Veranstaltung ein Unfall, übernimmt Ihre Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse die Kosten für Heilbehandlungen und die Rehabilitation. Beachten Sie aber, dass der Versicherungsschutz an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist:
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