Lohn: Stichtag 28.2.2009 für die Einkommensteuer-Pauschalierung
Anna Pietras | Dienstag, den 24. Februar 2009Nach § 37b EStG können Sie als Arbeitgeber die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen pauschal übernehmen. Ihr Wahlrecht zur pauschalen Besteuerung müssen Sie für Wirtschaftsjahre, die nach dem 30.6.2008 enden, bis zum 28.2.2009 ausgeübt haben. Darauf weist die Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin hin (Verfügung III B - S 2334 - 4/2008).
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