SV: Verdacht einer Vorerkrankung reicht zur Ablehnung nicht aus
Anna Pietras | Dienstag, den 3. März 2009Die Unfallkasse darf die Anerkennung eines Arbeitsunfalls nicht allein deshalb ablehnen, weil eine Vorerkrankung den Unfall möglicherweise herbeigeführt hat. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass der bloße Verdacht nicht ausreicht, um die Zahlung einer Verletztenrente zu verweigern (BSG, Az. B 2 U 18/07 R).
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