Lohn: Umrüstung auf Gasbetrieb ist steuerpflichtig

Oliver Stilz | 10. März 2009

Lassen Sie die Firmenwagen Ihres Unternehmens von Benzin- auf Gasbetrieb umstellen, müssen Sie die dafür anfallenden Kosten in die Bemessungsgrundlage für die 1%-Regelung bei privater Nutzung einbeziehen. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden (Az.: 10 K 1666/07 L). Der klagende Arbeitgeber hatte seinen Mitarbeitern geleaste Autos zur Verfügung gestellt, die sie kostenlos auch privat nutzen konnten. Die Fahrzeuge wurden auf Gasbetrieb umgestellt. Die Kosten hierfür übernahm das Leasingunternehmen, das allerdings die vom Arbeitgeber zu zahlenden Leasingraten erhöhte. Um den lohnsteuerpflichtigen Vorteil der privaten Fahrzeugnutzung zu ermitteln, berücksichtigte das Finanzamt nicht nur den Listenpreis des jeweiligen Autos, sondern auch die Kosten für die Umrüstung. Dem setzte der Arbeitgeber entgegen, für den Umbau seien betriebliche Interessen entscheidend gewesen. Nur er profitiere von den niedrigeren Kraftstoffkosten, während der Mitarbeiter daraus keinen finanziellen Vorteil ziehe.
Diese Auffassung bestätigte das Finanzgericht nicht. Seiner Ansicht nach ist die Umrüstung als Sonderausstattung zu bewerten, welche die Bemessungsgrundlage für die 1%-Regelung erhöht. Die Gasanlage sei ein zusätzliches Ausstattungsmerkmal der Fahrzeuge, da sie den regulären Bezinbetrieb nicht ersetzt, sondern den Gasbetrieb ebenfalls ermöglicht. Entscheidend sei, dass der Gasbetrieb untrennbar mit dem Gebrauch des Wagens verbunden ist – anders als z.B. ein Autotelefon. Ausgeschlossen sei ferner die vereinfachende 1%-Regelung, nach der Kosten für einzelne Ausstattungsmerkmale unberücksichtigt bleiben, nur weil dem Mitarbeiter kein eigener Vorteil entstehe. Denn die private Nutzbarkeit des gesamten Fahrzeugs sei lohnsteuerpflichtig. Die 1%-Regelung beziehe sich auf den „objektiven Wert“ des Firmenwagens und nicht auf den Nutzen aus Sicht des Beschäftigten.

von: Oliver Stilz

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