Verwaltung: Bundesrat will zurück zur Pendlerpauschale
Oliver Stilz | 10. März 2009Der Bundesrat fordert eine rasche Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale. So soll die bis 2007 geltende Rechtslage wiederhergestellt werden. Dies begründet der Bundesrat damit, dass die derzeit geltende Verwaltungsvorschrift den Bürgern nicht genügend Rechtssicherheit gebe. Deshalb müsse gesetzlich verankert werden, dass die Entfernungspauschale von 0,30 € rückwirkend bis zum 1.1.2007 wieder ab dem ersten Entfernungskilometer gewährt wird. Fahrten von der Wohnung zur Arbeit seien berufsbedingte Aufwendungen. Deshalb sei es eine Frage der Steuergerechtigkeit, dass sie angemessen absetzbar seien. Es gehe dabei um mehr Netto für alle, die täglich zur Arbeit fahren. Ein solcher Schritt entlaste vor allem hart arbeitende Menschen. Zudem verlange die schwierige Lage am Arbeitsmarkt zunehmend mehr Mobilität.
Ähnlich haben sich auch die Bundestagsfraktionen von Union und SPD in einem Gesetzentwurf geäußert. Allerdings müssten auch die Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel abziehbar sein, soweit sie den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag überschreiten. Zudem müssten Unfallkosten wieder abziehbar sein. Sie könnten dann als außergewöhnliche Aufwendungen geltend gemacht werden
von: Oliver Stilz