Lohn: Teilzeitkräfte müssen Sie einbeziehen
Anna Pietras | Dienstag, den 24. März 2009Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, einen in Teilzeit Beschäftigten mindestens in dem Umfang zu entlohnen, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Mitarbeiters entspricht (§ 4 Absatz1 Satz2 TzBfG). Dieses Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter müssen auch die Tarifvertragsparteien bei der Vergütung beachten. Dies hat das Bundesarbeitsgericht im Fall einer Kassiererin […]
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