Arbeitsrecht: Verstoß gegen Rauchverbot rechtfertigt Kündigung
Anna Pietras | 31. März 2009Wer mehrfach gegen ein betriebliches Rauchverbot verstößt, riskiert die Kündigung. Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass die Entlassung eines langjährig beschäftigten Lagerarbeiters rechtens ist (Az.: 4 Sa 590/08). Der Kläger war bei einem Lebensmittelhersteller angestellt, wo zum Schutz der Lebensmittel und aus Brandschutzgründen ein Rauchverbot galt. Der Mann wurde abgemahnt, als er zum ersten Mal an seiner Arbeitsstelle rauchend angetroffen wurde. Einige Wochen später rauchte er abermals im Lager und wurde fristgerecht gekündigt. Wegen seines Alters und der langen Betriebszugehörigkeit wurde jedoch vereinbart, die Kündigung wieder zurückzunehmen, wenn der Beschäftigte innerhalb der Kündigungsfrist nicht mehr gegen die Betriebsordnung verstoße. An diese Vereinbarung hielt sich der Arbeiter nicht, sondern wurde ein drittes Mal im Lebensmittel-Lager rauchend ertappt und erneut fristgerecht gekündigt. Seine Kündigungsschutzklage blieb in beiden Instanzen erfolglos.
von: Anna Pietras