Lohn: Insolvenzgeldumlage ist mit Grundgesetz vereinbar
Anna Pietras | Dienstag, den 7. April 2009Als Arbeitgeber müssen Sie Ihren Mitarbeitern im Insolvenzfall das sogenannte Insolvenzgeld zum Ausgleich ihrer offenen Lohnansprüche zahlen. Die Umlage der Kosten auf die Unternehmen ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 1 GG) vereinbar. Damit haben die Richter die Beschwerde eines Reiseunternehmens abgewiesen.
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