Arbeitsrecht: Zweite Chance muss sein

Anna Pietras | 7. April 2009

Einem nachlässigen Mitarbeiter sollten Sie nicht einfach kündigen, sondern stets zuvor abmahnen und ihm die Gelegenheit zur Besserung geben. Diesen Grundsatz hat ein Sicherheitsunternehmen nicht beherzigt und einen Wachmann ohne Vorwarnung sowohl fristlos als auch fristgerecht entlassen. Grund waren kleinere Widersprüche in den Arbeitsberichten des Beschäftigten. Zudem hatte er seine Arbeitszeiten ungenau dokumentiert und Rundgänge nicht gewissenhaft erledigt. Das Unternehmen muss den Mann dennoch weiter beschäftigen, wie das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden hat (Az.: 13 Ca 5731/08). Die Richter stimmten zwar zu, dass eine Schlechtleistung vorliege. Eine Abmahnung wäre vor weiteren arbeitsrechtlichen Schritten aber das richtige Mittel gewesen.

von: Anna Pietras

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