Lohn: Insolvenzgeldumlage ist mit Grundgesetz vereinbar
Anna Pietras | 7. April 2009Als Arbeitgeber müssen Sie Ihren Mitarbeitern im Insolvenzfall das sogenannte Insolvenzgeld zum Ausgleich ihrer offenen Lohnansprüche zahlen. Die Umlage der Kosten auf die Unternehmen ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 1 GG) vereinbar. Damit haben die Richter die Beschwerde eines Reiseunternehmens abgewiesen. Dieses sah seine Rechte verletzt, da das Insolvenzgeld allein von den Arbeitgebern finanziert werde und gesunde Unternehmen damit insolvente Marktkonkurrenten subventionieren müssten. Die Richter stellten jedoch klar, dass die Unternehmen eine Verantwortung für die Lohnzahlungen an ihre Arbeitnehmer haben. Das Ausfallgeld belaste sie lediglich durch eine versicherungsmäßige Risikoverteilung zwischen den Arbeitgebern. Weil die Beschäftigten durch ihre Vorleistungspflicht ein erhebliches Risiko trügen, ihr Arbeitsentgelt nicht zu erhalten, sei es gerechtfertigt, dass die Arbeitgeber „auf sehr mittelbare Weise und in sehr beschränktem Umfang“ insolvente Konkurrenten unterstützen müssen. Die Entscheidung bezieht sich zwar auf das bis Ende 2008 geltende Konkursausfallgeld. Die geänderten Vorschriften haben das Umlageprinzip aber beibehalten Az.: 1 BvR 2553/08).
von: Anna Pietras