Arbeitsrecht: Ohne Urlaub auch kein Urlaubsgeld
Oliver Stilz | Dienstag, den 26. Mai 2009Auch wenn einer Ihrer Mitarbeiter bis zum Ende eines Jahres, des Übertragungszeitraums oder darüber hinaus arbeitsunfähig erkrankt ist, hat er Ihnen gegenüber den Anspruch, dass Sie den gesetzlichen Urlaub gewähren oder abgelten. Ist mit der Urlaubsvergütung ein tarifliches Urlaubsgeld verknüpft, müssen Sie dieses aber erst dann zahlen, wenn auch der Anspruch auf die Urlaubsvergütung fällig […]
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