Verwaltung: Berufliche Veranlassung auch bei privaten Gründen
Oliver Stilz | Dienstag, den 2. Juni 2009Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung nach der Verlegung des Familienwohnsitzes weg vom Beschäftigungsort geändert. Laut Einkommensteuergesetz (§ 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG) beinhalten die Werbungskosten auch notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen.
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