Lohn: Förderpreis ist steuerpflichtiges Entgelt

Anna Pietras | 16. Juni 2009

Erhält ein Mitarbeiter für seine fachlichen Leistungen als Auszeichnung einen Geldbetrag, muss er dafür Lohnsteuern zahlen. Der Bundesfinanzhof hat in einer Entscheidung klargestellt, dass auch ein von einem Dritten verliehener Preis zu Arbeitslohn führt, wenn dieser als „Frucht der Arbeit“ im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis steht (BFH, Az.: VI R 39/08). Dagegen sei ein Preis nicht durch das Arbeitsverhältnis veranlasst – und somit nicht steuerpflichtig –, wenn er für das Lebenswerk oder die Persönlichkeit vergeben werde. Ob der Preis den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts hat, müsse dabei das Finanzgericht im Einzelfall entscheiden.

von: Anna Pietras

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