Vergütung: Dienstwagen bleibt bei Berechnung der bAV außen vor
Oliver Stilz | Dienstag, den 23. Juni 2009Der Begriff des Bruttomonatsgehalts umfasst nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nur Geldleistungen, nicht aber geldwerte Vorteile und Sachleistungen. Unter den Begriff einer Zulage ist danach nur eine Geldzahlung, nicht aber eine Sachleistung zu verstehen. Mit dieser Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht Hessen (Az.: 8 Sa 188/08) klargestellt, dass in die Berechnung der Grundlage für die Ruhestandsbezüge der […]
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