Lohn: Privatnutzung des Dienstwagens führt nicht zu verdeckter Gewinnausschüttung
Oliver Stilz | Dienstag, den 7. Juli 2009Überlassen Sei einem Mitarbeiter unentgeltlich oder verbilligt einen Dienstwagen zur Privatnutzung, zählt dies auch dann zum Arbeitslohn, wenn der Begünstigte der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer Ihrer GmbH ist und Sie ihm die private Nutzung des Pkw im Anstellungsvertrag ausdrücklich gestattet haben. Der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) in Höhe der Vorteilsgewährung kommt in einem solchen Fall nicht […]
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