Lohn: Steuerfreiheit nur bei tatsächlicher Arbeit
Anna Pietras | Dienstag, den 14. Juli 2009Zuschläge für tatsächlich nicht geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, die in dem während des Mutterschutzes gezahlten Lohn enthalten sind, sind nach § 3b EStG nicht steuerfrei. Das hat der Bundesfinanzhof bestätigt (BFH, Az.: VI B 69/08).
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