Vergütung: Lohnerhöhung darf zweckgebunden sein
Oliver Stilz | Dienstag, den 21. Juli 2009Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet Sie als Arbeitgeber, Ihre Mitarbeiter gleich zu behandeln, falls Sie eine selbst gesetzte Regelung anwenden. Deshalb dürfen Sie bei einer freiwillig gewährten allgemeinen Lohnerhöhung nur aus sachlichen Gründen Unterschiede machen. Das bedeutet, dass Sie die Voraussetzungen für den Anspruch so abgrenzen müssen, dass nicht ein Teil der Beschäftigten sachwidrig oder willkürlich […]
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