Lohn: Werthaltigkeit ist nicht entscheidend

Anna Pietras | 28. Juli 2009

Umlagezahlungen des Arbeitgebers an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), die Ihrem Beschäftigten einen unmittelbaren und unentziehbaren Rechtsanspruch auf eine Zusatzversorgung gegenüber der VBL verschaffen, führen zum Zeitpunkt der Auszahlung zu Arbeitslohn. Zu diesem Urteil ist der Bundesfinanzhof (BFH) gekommen. Ein Arbeitgeber hatte in der Vorinstanz erfolgreich dargelegt, dass seine Umlagezahlungen nicht der Lohnsteuer zu unterwerfen seien. Grund: Der Mitarbeiter werde dadurch nicht begünstigt, da der Wert der Versorgungsanwartschaft zum Zeitpunkt der Umlagezahlungen nicht klar sei, die Zahlungen keinen Einfluss auf die Höhe der Leistungszusage hätten und allein dazu dienten, die Auszahlungen an die aktuellen Versorgungsempfänger zu finanzieren.Laut BFH kommt es für den Arbeitslohncharakter der Zukunftssicherungsleistungen grundsätzlich aber nicht darauf an, ob der Versicherungsfall bei dem begünstigten Arbeitnehmer überhaupt eintritt und welche Leistungen er letztlich erhält. Für die Annahme von Arbeitslohn reiche es aus, dass eine zunächst als Anwartschaftsrecht auf die künftige Versorgung ausgestaltete Rechtsposition des Beschäftigten zumindest nach planmäßigem Verlauf zu einem Anspruch auf Versorgung kommt. Ausgehend von diesem Urteil (Az.: VI R 8/07) hat der BHF noch zu einer Reihe anderer Verfahren (Az.: VI R 16/07, VI R 5/08 und VI R 37/08) Stellung genommen.

von: Anna Pietras

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