Lohn: Keine Fortzahlung für Arbeitsunwillige
Anna Pietras | Dienstag, den 25. August 2009Grundsätzlich haben Ihre Mitarbeiter Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie wegen einer Krankheit arbeitsunfähig und daher verhindert sind. Entscheidend ist dabei, ob die Erkrankung der einzige Grund für den Ausfall der Arbeitsleistung war.
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