SV: Staat zahlt Bewerbungskosten im EU-Ausland
Anna Pietras | Dienstag, den 4. August 2009Die Bundesagentur für Arbeit muss Arbeitssuchenden die Reisekosten für Vorstellungsgespräche nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erstatten. Das hat das Hessische Landessozialgericht entschieden (Az.: L 7 AL 15/09).
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