SV: Staat zahlt Bewerbungskosten im EU-Ausland

Anna Pietras | 4. August 2009

Die Bundesagentur für Arbeit muss Arbeitssuchenden die Reisekosten für Vorstellungsgespräche nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erstatten. Das hat das Hessische Landessozialgericht entschieden (Az.: L 7 AL 15/09). Der Kläger hatte bei der Arbeitsagentur die Übernahme der Kosten für die Fahrt nach Dublin beantragt, wo er zu einem Vorstellungstermin eingeladen war. Dies lehnte die Agentur mit der Begründung ab, eine Erstattung von Reisekosten ins Ausland sei nicht vorgesehen. Die Landesrichter waren anderer Meinung: Zwar löse eine Beschäftigung im Ausland keine Beitragspflicht in der deutschen Sozialversicherung aus. Es verstoße jedoch gegen die im EU-Recht verankerte Freizügigkeit, wenn die Übernahme von Reisekosten in EU-Staaten ausgeschlossen werde.

von: Anna Pietras

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