Tagesarchiv für den 11. August 2009

Verwaltung: Bundesfinanzhof ändert seine Rechtsprechung

Oliver Stilz | Dienstag, den 11. August 2009

Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zur so genannten Anrufungsauskunft nach § 42 e EStG geändert (BFH, Az.: VI R 54/07). Als Arbeitgeber können Sie eine Ihnen erteilte Anrufungsauskunft jetzt auch durch das Finanzgericht inhaltlich überprüfen lassen.

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Vergütung: Unterschiedliche Behandlung muss sachlich begründet sein

Oliver Stilz | Dienstag, den 11. August 2009

Gewähren Sie Ihren Mitarbeitern Sonderzahlungen, obwohl Sie dazu nicht (tarif-)vertraglich verpflichtet sind, können Sie über die Voraussetzungen hierfür frei bestimmen. Dabei sind jedoch an den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden.

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