Verwaltung: Bundesfinanzhof ändert seine Rechtsprechung
Oliver Stilz | Dienstag, den 11. August 2009Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zur so genannten Anrufungsauskunft nach § 42 e EStG geändert (BFH, Az.: VI R 54/07). Als Arbeitgeber können Sie eine Ihnen erteilte Anrufungsauskunft jetzt auch durch das Finanzgericht inhaltlich überprüfen lassen.
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