Vergütung: Frühere Beschäftigungszeit ist nur in Ausnahmefällen relevant
Oliver Stilz | Dienstag, den 18. August 2009Bei Arbeitern, die für die öffentliche Verwaltung tätig sind, richtet sich der Anstieg des Entgelts grundsätzlich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Deshalb spielt die im abgelaufenen Tarifsystem zurückgelegte Beschäftigungszeit in der Regel keine Rolle mehr. Allerdings verstößt die Sonderregelung nach § 7 Absatz 1 Satz 2 TVöD, nach der Arbeiter in Ausnahmefällen […]
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