Lohn: Keine Fortzahlung für Arbeitsunwillige

Anna Pietras | 25. August 2009

Grundsätzlich haben Ihre Mitarbeiter Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie wegen einer Krankheit arbeitsunfähig und daher verhindert sind. Entscheidend ist dabei, ob die Erkrankung der einzige Grund für den Ausfall der Arbeitsleistung war. Denn dies ist nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz Voraussetzung für die weitere Entlohnung. Der Kläger hatte nach einem Streit mit dem Arbeitgeber den Betrieb verlassen und laut Zeugenaussagen deutlich gemacht, dass er nicht mehr in dem Unternehmen arbeiten wolle. Einige Tage später schickte er eine Krankmeldung. Dies lehnte sein Arbeitgeber mit der Begründung ab, der Mann sei nicht mehr arbeitswillig gewesen und schiebe die Erkrankung nur vor. Den Lohn zahlte er nicht weiter. Die Landesrichter gaben ihm Recht, auch wenn sie offen ließen, ob der Beschäftigte tatsächlich krank war. Entscheidend sei, dass der Mann vor Zeugen erklärt hatte, nicht mehr arbeiten zu wollen. Ein Arbeitnehmer, der nicht bereit ist zu arbeiten, erhält danach auch bei einer mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Krankheit keine Vergütung (Az.: 6 Sa 361/08).

von: Anna Pietras

Einen Kommentar schreiben