Vergütung: Bedingungen für Rückzahlungsklauseln
Anna Pietras | Dienstag, den 22. September 2009Stellen Sie Regelungen auf, nach denen Ihre Mitarbeiter zur Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten verpflichtet sind, unterliegen diese Klauseln der Inhaltskontrolle nach den §§ 305ff BGB. Danach ist die Rückzahlungsvereinbarung daran geknüpft, dass die Ausbildung von geldwertem Vorteil für den Beschäftigten ist und dieser nicht unangemessen lange an das Arbeitsverhältnis gebunden ist.
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