Sozialversicherung: Konsequenzen auch ohne Vorsatz oder Fahrlässigkeit
Oliver Stilz | Dienstag, den 1. September 2009Das Arbeitsverhältnis eines Ihrer Mitarbeiter ist schon dann illegal, wenn Sie gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Dabei genügt es, wenn Sie beispielsweise Ihrer Meldepflicht nicht nachkommen oder keine Gesamtsozialversicherungsbeiträge abführen.
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