Tagesarchiv für den 1. September 2009

Sozialversicherung: Konsequenzen auch ohne Vorsatz oder Fahrlässigkeit

Oliver Stilz | Dienstag, den 1. September 2009

Das Arbeitsverhältnis eines Ihrer Mitarbeiter ist schon dann illegal, wenn Sie gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Dabei genügt es, wenn Sie beispielsweise Ihrer Meldepflicht nicht nachkommen oder keine Gesamtsozialversicherungsbeiträge abführen.

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