Lohn: BMAS macht Vorschläge zur Mitarbeiterbeteiligung

Anna Pietras | 22. September 2009

Um wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen in der Krise zu entlasten, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Eckpunkte für eine Mitarbeiterbeteiligung vorgelegt. Kernidee des Papiers ist, Beteiligungsmodelle noch stärker als bisher steuerlich zu fördern. Nach der bisherigen Regelung werden Mitarbeiterkapitalbeteiligungen nur dann steuerlich begünstigt, wenn der Arbeitgeber die Leistung freiwillig und zusätzlich zum Arbeitslohn erbringt. Entgeltumwandlung darf somit nicht vorliegen. Dies reicht nach Ansicht des Bundesministeriums nicht aus, um Unternehmen unter die Arme zu greifen. Es schlägt deshalb folgende Punkte vor:

  • Mitarbeiter sollen im Sanierungsfall auf Lohn verzichten und den entsprechenden Betrag dem Unternehmen zur Verfügung stellen können.
  • Die Umwandlung wird zunächst steuerlich freigestellt.
  • SV-Beiträge werden bis zur „Rückumwandlung“ gestundet.
  • Die Beteiligung soll ggf. in einem gesicherten Sondervermögen verwaltet werden.
  • Es sollen Kriterien festgelegt werden, die sicherstellen, dass die Mitarbeiterbeteiligung auf Sanierungsfälle beschränkt bleibt und Mitnahmeeffekte ausgeschlossen werden.
  • Die Neuregelung soll zum 1.1.2010 in Kraft treten. Möglicherweise bleibt sie zeitlich befristet (z.B. bis einschließlich 2013).
  • Die „Rückumwandlung“ der Beteiligung in Barlohn (z.B. bei Veräußerung oder Rückzahlung an den Arbeitnehmer einschließlich der daraus erzielten Erträge) soll eine Steuer- und Beitragspflicht auslösen. Steuer- und Beitragsausfälle sollen dadurch nur vorübergehend entstehen.

von: Anna Pietras

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