Arbeitsrecht: Neuer Betreiber muss für Arbeitslosengeld einstehen
Oliver Stilz | Dienstag, den 27. Oktober 2009Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil darauf hingewiesen, dass eine Betriebsstilllegung und ein Betriebsübergang einander ausschließen. Ein Betrieb wird demnach stillgelegt, wenn die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehende Betriebs- und Produktionsgemeinschaft aufgelöst wird. Die Stilllegung ist dann abgeschlossen, wenn die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter beendet sind.
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