Arbeitsrecht: Kündigung trotz Elternzeit rechtens
Anna Pietras | Dienstag, den 6. Oktober 2009Die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde muss der Kündigung eines in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmers in der Regel zustimmen, wenn der Betrieb stillgelegt wurde. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (Az.: 4 C 32.08) und damit das Urteil der Vorinstanz aufgehoben.
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