Arbeitsrecht: Mangelnde Zeiterfassung müssen Sie abmahnen
Oliver Stilz | Dienstag, den 13. Oktober 2009Unterbrechen im Außendienst tätige Beschäftigte die Arbeit morgens “eigenmächtig” für eine halbstündige Pause an einer Kaffeebude, ist das nicht ohne weiteres ein “an sich wichtiger Grund” für eine außerordentliche Kündigung. Denn dafür müssen Sie vorher eine Abmahnung aussprechen.
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