Vergütung: Verlängerung der Arbeitszeit bei Altersteilzeit möglich
Anna Pietras | Dienstag, den 20. Oktober 2009Sowohl bei der Ausgestaltung als auch bei der Auslegung eines Altersteilzeitvertrags wollen Arbeitgeber und -nehmer in der Regel eine öffentlich-rechtliche Förderung sicherstellen. Als Arbeitgeber sollen Sie die Vergütungsansprüche in der Altersteilzeit mit Hilfe von Leistungen der Bundesarbeitsagentur refinanzieren können.
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