Lohn: Vorsorgeuntersuchung ist kein Arbeitslohn
Anna Pietras | Dienstag, den 3. November 2009Übernehmen Sie als Arbeitgeber die Kosten für ärztliche Vorsorgeuntersuchungen bei Ihren leitenden Angestellten, fließt den Mitarbeitern dadurch kein Arbeitslohn zu. Zumindest dann, wenn die Kosten auch durch die Krankenversicherung des Beschäftigten getragen worden wären. Solche Maßnahmen erfolgen im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse, gerade wenn Sie ausschließlich schwer zu ersetzende Führungskräfte untersuchen lassen.
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