Lohn: Vorsorgeuntersuchung ist kein Arbeitslohn

Anna Pietras | 3. November 2009

Übernehmen Sie als Arbeitgeber die Kosten für ärztliche Vorsorgeuntersuchungen bei Ihren leitenden Angestellten, fließt den Mitarbeitern dadurch kein Arbeitslohn zu. Zumindest dann, wenn die Kosten auch durch die Krankenversicherung des Beschäftigten getragen worden wären. Solche Maßnahmen erfolgen im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse, gerade wenn Sie ausschließlich schwer zu ersetzende Führungskräfte untersuchen lassen. Mit diesem Urteil hat das Finanzgericht Düsseldorf einen Rechtsstreit (Az.: 15 K 2727/08 L) zu Gunsten eines Unternehmens entschieden, das seinen rund 180 leitenden Mitarbeitern alle zwei Jahre kostenlos einen Gesundheits-Check bzw. eine Manageruntersuchung anbietet. Damit sollen beispielsweise Herz-Kreislauf- oder Krebserkrankungen frühzeitig erkannt werden. Das Unternehmen forderte die Beschäftigten dabei ausdrücklich zur Teilnahme auf und erfasste diese in den Personalunterlagen. Nach Ansicht der Richter handelte der Arbeitgeber überwiegend aus eigenbetrieblichem Interesse. Dies zeige die Beschränkung auf Führungskräfte. Hätten die Untersuchungen dagegen eine Belohnung sein sollen, hätte das Unternehmen die Teilnehmer wohl nach anderen Kriterien wie der Dauer der Betriebszugehörigkeit ausgewählt oder den Umfang der individuellen Untersuchung an der Qualifikation des einzelnen Beschäftigten ausgerichtet.

von: Anna Pietras

Einen Kommentar schreiben