Lohn: Pauschalen für Übernachtung im Ausland grundsätzlich steuerfrei

Oliver Stilz | 10. November 2009

Zahlen Sie Ihren Mitarbeitern Pauschalen für Übernachtungen im Ausland, sind diese grundsätzlich steuerfrei. Sie dürfen daher nach Ansicht des Finanzgerichts Hessen nicht dem steuerpflichtigen Arbeitslohn zugerechnet werden. Die Richter knüpfen die Steuerfreiheit allerdings an den Umstand, dass die tatsächlichen Kosten auch in der entsprechenden Größenordnung angefallen sind. Anlass war die Klage eines Lastwagenfahrers. Das Finanzamt hatte Übernachtungspauschalen, die dessen Arbeitgeber gezahlt hatte, dem steuerpflichtigen Lohn unterworfen. Das Amt hatte dies damit begründet, dass der Fahrer keine Nachweise für eine Übernachtung hatte vorlegen können und höchstwahrscheinlich im eigenen Lkw geschlafen habe. Da somit kein Aufwand angefallen sei, wertete das Amt die dennoch gezahlten Übernachtungspauschalen als versteckten Lohn – obwohl der Fahrer behauptet hatte, nicht im Lastwagen geschlafen zu haben. Das Finanzgericht gab dem Mann Recht, machte aber auch deutlich, dass sich ein Arbeitnehmer die Nachforschungen des Finanzamts gefallen lassen muss, wenn der Verdacht besteht, dass der erstattete Aufwand gar nicht angefallen sei (11 K 1498/05).

von: Oliver Stilz

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