Arbeitsrecht: Arbeitgeber können Sonntagsarbeit anordnen
Anna Pietras | 17. November 2009Als Arbeitgeber können Sie grundsätzlich auch Sonntags- und Feiertagsarbeit anordnen, wenn diese im Arbeitsvertrag nicht explizit ausgeschlossen oder durch ein Gesetz bzw. einen Tarifvertrag untersagt ist. Dies ist selbst dann möglich, wenn die Arbeitszeiten in Ihrem Unternehmen über Jahre hinweg auf die Werktage beschränkt waren. Allerdings müssen Sie eine behördliche Genehmigung einholen und den Betriebsrat – wenn vorhanden – mitbestimmen lassen. Zu dieser Entscheidung ist das Bundesarbeitsgericht gekommen und hat damit die Klage eines Beschäftigten bei einem Autozulieferer abgelehnt (Az.: 9 AZR 757/08). In seinem Arbeitsvertrag war eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden im Schichtbetrieb vereinbart, Sonntagsarbeit war nicht erwähnt. 30 Jahre lang war keine Sonntagsarbeit angefallen. 2007 bewillige das Landratsamt dann Schichten an Sonn- und Feiertagen. Der Beschäftigte klagte dagegen mit der Begründung, die Sonntagsarbeit widerspreche der langjährigen Praxis und sei laut Arbeitsvertrag nicht vorgesehen. Nach Ansicht der Richter muss die Sonn- und Feiertagsarbeit aber nicht im Vertrag festgehalten werden. Schließlich sei die Verteilung der Arbeitszeit ein Kernpunkt des Direktionsrechts des Arbeitsgebers. Der Arbeitsvertrag könne dies lediglich ausdrücklich einschränken. Daneben müsse der Arbeitgeber natürlich gesetzliche und tarifliche Beschränkungen einhalten. Da Sonntagsarbeit laut Arbeitszeitgesetz eine Ausnahme bleiben soll, ist eine behördliche Genehmigung nötig.
von: Anna Pietras
Am 17. November 2009 um 14:56 Uhr
Vielleicht hätte der Beschäftigte vor dem Verwaltungsgericht gegen das Landratsamt klagen sollen. Das ArbZG lässt ja leider genügend Ausnahmen zu. Aber wenn es 30 Jahre lang ohne Sonntagsarbeit ging, fragt man sich doch, wie der Autozulieferer plötzlich in den Ausnahmenkatalog gerutscht ist. Der Betriebsrat lohnt sicher auch einen zweiten Blick: Welche Kriterien für die Zustimmung? Erpressung durch den Arbeitgeber, Drohung mit Rausschmissen?
Am 15. April 2010 um 09:28 Uhr
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