Lohn: Bundesfinanzministerium veröffentlicht Merkblatt

Anna Pietras | 17. November 2009

Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide erwerbstätig sind, können für den Lohnsteuerabzug wählen, ob sie in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder ob einer von ihnen – der Höherverdienende – nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuert werden will. Ab dem kommenden Jahr besteht zudem die Möglichkeit, die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor zu wählen (LohnPraxis 12/2009). Um den Eheleuten die Steuerklassenwahl zu erleichtern, haben das Bundesfinanzministerium und die obersten Finanzbehörden der Länder ein Merkblatt zusammengestellt. Anhand der darin aufgeführten Tabellen können die Ehepartner nach der Höhe ihrer monatlichen Löhne die Steuerklassen- Kombination feststellen, bei der sie die geringste Lohnsteuer zahlen müssen. Das Merkblatt steht unter www.bundesfinanzministerium.de zum Download bereit.

von: Anna Pietras

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