SV: Mechaniker für Berufskrankheit nicht mit Pflegepersonal vergleichbar
Oliver Stilz | Dienstag, den 1. Dezember 2009Eine bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule ist als Berufskrankheit anzuerkennen, wenn der Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Erkrankung mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachgewiesen wird. Das ist nach Ansicht des Landessozialgerichts Hessen (LSG) der Fall, wenn ein Beschäftigter durch hohe Belastungsspitzen in seiner Tätigkeit einem besonderen Gefährdungspotenzial ausgesetzt ist. Mechaniker seien von diesen Spitzen allerdings […]
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