Sozialversicherung: Erst Gehörschutz, dann Entschädigung
Oliver Stilz | Dienstag, den 5. Januar 2010Muss ein Arbeitnehmer seinen Beruf aufgeben, weil dies die einzige Möglichkeit ist, die Gefahr einer Verschlimmerung einer Berufskrankheit zu vermeiden, erhält er für seinen wirtschaftlichen Nachteil Übergangsleistungen von der Berufsgenossenschaft (BG). Diese ist allerdings nicht leistungspflichtig, wenn geeignete Maßnahmen die Verschlimmerung der Berufskrankheit vermeiden können. Zu diesem Urteil ist das Landessozialgericht Hessen im Fall eines […]
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