SV: 1 Euro-Job als Beweis für Erwerbsfähigkeit ausreichend

Oliver Stilz | 12. Januar 2010

So genannte Arbeitsgelegenheiten der Grundsicherungsträger („1 Euro-Jobs“) können einer Rente wegen Erwerbsminderung entgegenstehen. Das Sozialgericht Dortmund hat die Klage eines Arbeitslosen abgewiesen, der von der Deutschen Rentenversicherung Westfalen eine Rente wegen Erwerbsminderung gefordert hatte (Az.: S 26 (1) R 40/08). Das Gericht sah die Klage als unbegründet an, da der Mann auf Veranlassung der Arbeitsbehörde zugleich einer Hausmeister-Tätigkeit nachging. Der Kläger könne noch mindestens sechs Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig sein und sei damit nicht voll erwerbsgemindert. Auch gesundheitliche Beeinträchtigungen hinderten ihn nicht, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Das Gericht bestätigte zwar, dass es sich bei der Arbeitsgelegenheit nicht um ein reguläres Arbeitsverhältnis handelt. Gleichwohl bestätige die tatsächliche Arbeitsleistung im Rahmen des 1 Euro-Jobs die Erwerbsfähigkeit.

von: Oliver Stilz

Eine Reaktion zu “SV: 1 Euro-Job als Beweis für Erwerbsfähigkeit ausreichend”

  1. Liz

    Der Post-Titel ist irreführend. Nicht Erwerbsfähigkeit wurde positiv nachgewiesen, sondern nach Gutachten nur NICHT dass er erwerbsunfähig ist. Dazu hätte eben von ihm nachgewiesen werden müssen, dass er NICHT mindestens 6 Stunden erwerbstätig sein kann. Kleiner feiner Unterschied in der Darstellung bewiesener Tatsachen und Verkennung der Beweislage und Beweisfälligkeit.

Einen Kommentar schreiben