Arbeitsrecht: Deutsche Kündigungsfristen sind europarechtswidrig
Anna Pietras | 19. Januar 2010Die in Deutschland geltende Regelung, nach der Beschäftigungszeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres bei der Berechnung der Kündigungsfristen nicht berücksichtigt werden, verstößt gegen das Gemeinschaftsrecht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute entschieden (Az.: C-555/07), wie die Nachrichtenagentur AFP meldet. Als Konsequenz muss das Gesetz geändert werden und die Gerichte sollen die Regelung ab sofort nicht mehr anwenden.
Zum Hintergrund: Laut Bürgerlichem Gesetzbuch beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist mindestens vier Wochen. Für den Arbeitgeber erhöht sie sich mit der Betriebszugehörigkeit in mehreren Stufen auf bis zu sieben Monate nach 20 Jahren. Dabei zählt allerdings die Beschäftigung vor dem 25. Geburtstag nicht mit. Diese bereits 1926 in das Gesetz eingefügte Regelung soll eine größere Flexibilität der Unternehmen und eine Entlastung bei der Kündigung jüngerer Arbeitnehmer bewirken. Den Jüngeren könne ein Wechsel des Arbeitgebers und auch des Arbeitsorts eher zugemutet werden, argumentierte der Gesetzgeber.
Nach dem EuGH-Urteil könnten diese Gründe eine unterschiedliche Behandlung nach dem Alter durchaus rechtfertigen. Allerdings schieße die deutsche Regelung weit über das Ziel hinaus, weil sie unabhängig davon gelte, wie alt die Arbeitnehmer bei ihrer Entlassung sind. Im Ergebnis kann sich die Regelung bis zum Alter von 45 Jahren auswirken. Daher verstoße sie gegen das Diskriminierungsverbot, so der EuGH.
Im Streitfall hatte ein Unternehmen in Nordrhein-Westfalen eine 28-jährige Mitarbeiterin nach zehnjähriger Betriebszugehörigkeit entlassen. Die gesetzliche Kündigungsfrist betrug nur einen Monat. Würden auch die Beschäftigungsjahre vor ihrem 25. Geburtstag mitzählen, wären es vier Monate. Vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf forderte sie die viermonatige Frist, woraufhin das LAG den Fall dem EuGH vorlegte. Dieser gab der Frau nun Recht, formal muss allerdings noch das LAG entscheiden.
von: Anna Pietras