Arbeitsrecht: Internet für den Betriebsrat
Oliver Stilz | 26. Januar 2010Unter welchen Umständen müssen Sie als Arbeitgeber Ihrem Betriebsrat den Zugang zum Internet ermöglichen? Mit dieser Frage hat sich nun das Bundesarbeitsgericht auseinandergesetzt (Az.: 7 ABR 79/08). Demnach müssen Sie der Arbeitnehmervertretung dann einen Internetanschluss bereitstellen, wenn der Betriebsrat bereits über einen PC verfügt, in Ihrem Betrieb ein Internetanschluss vorhanden ist, die Freischaltung des Internetzugangs keine Kosten verursacht und Sie ansonsten keine berechtigten Einwände gegen die Nutzung des Internets seitens des Betriebsrats haben. Gesetzlich seien Sie verpflichtet, Ihren Betriebsrat für die laufenden Geschäfte mit den erforderlichen Informations- und Kommunikationstechniken auszustatten, dazu gehöre auch das Internet. Die Richter haben damit wie schon die Vorinstanzen (siehe LohnPraxis 10/08) dem Antrag eines Betriebsrats stattgegeben. Dieser hatte vom Arbeitgeber einen Internetzugang für den schon vorhandenen Betriebsrats-PC verlangt. Ein Internetanschluss ist in den Geschäftsräumen bereits vorhanden und auch das Freischalten des Computers bringt dem Arbeitgeber keine zusätzlichen Kosten. Dieser hatte darüber hinaus keine berechtigten Einwände gegen die Internetnutzung durch den Betriebsrat geäußert.
von: Oliver Stilz