Arbeitsrecht: Arbeitgeber kann Deutschkenntnisse einfordern
Oliver Stilz | Dienstag, den 2. Februar 2010Mangelnde Deutschkenntnisse einer Arbeitnehmerin hatten zuletzt schon das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein beschäftigt (siehe LohnPraxis 2/10). Auch vor dem Bundesarbeitsgericht ging es jetzt um Verständigungsschwierigkeiten im Betrieb. Demnach können Sie einem Mitarbeiter unter Umständen kündigen, wenn dieser nicht in der Lage ist, in deutscher Sprache abgefasste Arbeitsanweisungen zu lesen.
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