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	<title>Kommentare zu: Arbeitsrecht: Arbeitgeber kann Deutschkenntnisse einfordern</title>
	<link>http://www.lohn-praxis.net/2010/02/02/arbeitsrecht-arbeitgeber-kann-deutschkenntnisse-einfordern/</link>
	<description>Themen zu Lohnsteuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht</description>
	<pubDate>Wed, 08 Sep 2010 01:47:37 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Sabine</title>
		<link>http://www.lohn-praxis.net/2010/02/02/arbeitsrecht-arbeitgeber-kann-deutschkenntnisse-einfordern/#comment-16126</link>
		<author>Sabine</author>
		<pubDate>Tue, 02 Feb 2010 14:57:40 +0000</pubDate>
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		<description>Also ich denke doch auch, dass es sich in diesem Fall nicht um Diskriminierung handelt, denn der Arbeitgeber hat ja mehrfach darauf hingewiesen, dass er die deutsche Schriftsprache voraussetzt, und dem Arbeitnehmer sogar mehrmalig Sprachkurse angeboten. Wenn der Arbeitnehmer dieses Angebot nicht annimmt, obwohl ihm eine K&#252;ndigung droht, nimmt er die Arbeitslosigkeit meines Erachtens freiwillig in Kauf, weswegen ich es doch schon ein starkes St&#252;ck finde, dass er dann auch noch gegen den Arbeitgeber klagt. Ehrlich gesagt dachte ich immer, dass es recht sinnlos ist, vor Gericht zu ziehen, aber dann habe ich gelesen, dass derjenige, der gegen eine &lt;a href="http://www.arbeitsrecht.org/ende-des-arbeitsverhaeltnisses/kuendigung/kuendigungsschutzklage/so-wehren-sie-sich-gegen-eine-kuendigung/?position=Links" rel="nofollow"&gt;K&#252;ndigung&lt;/a&gt; klagt, oft noch sozusagen etwas herausschlagen kann, wie eine Abfindung, &#196;nderung oder sogar eine Aufhebung. Das ist wohl von Fall zu Fall anders, aber in dem vorliegenden halte ich den Kl&#228;ger f&#252;r sehr dreist.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Also ich denke doch auch, dass es sich in diesem Fall nicht um Diskriminierung handelt, denn der Arbeitgeber hat ja mehrfach darauf hingewiesen, dass er die deutsche Schriftsprache voraussetzt, und dem Arbeitnehmer sogar mehrmalig Sprachkurse angeboten. Wenn der Arbeitnehmer dieses Angebot nicht annimmt, obwohl ihm eine K&#252;ndigung droht, nimmt er die Arbeitslosigkeit meines Erachtens freiwillig in Kauf, weswegen ich es doch schon ein starkes St&#252;ck finde, dass er dann auch noch gegen den Arbeitgeber klagt. Ehrlich gesagt dachte ich immer, dass es recht sinnlos ist, vor Gericht zu ziehen, aber dann habe ich gelesen, dass derjenige, der gegen eine <a href="http://www.arbeitsrecht.org/ende-des-arbeitsverhaeltnisses/kuendigung/kuendigungsschutzklage/so-wehren-sie-sich-gegen-eine-kuendigung/?position=Links" rel="nofollow">K&#252;ndigung</a> klagt, oft noch sozusagen etwas herausschlagen kann, wie eine Abfindung, &#196;nderung oder sogar eine Aufhebung. Das ist wohl von Fall zu Fall anders, aber in dem vorliegenden halte ich den Kl&#228;ger f&#252;r sehr dreist.</p>
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